Ein Medium,
um schnell verfügbar zu sein,
kompentent zu informieren und
Gedanken auszutauschen.

Als regionale Fachgesellschaft in Sachsen besteht unser wichtigster Schwerpunkt natürlich in medizinisch-wissenschaftlichen Aktivitäten. Zu den Mitgliedern unserer Gesellschaft gehören neben Medizinern in Universitäten, Hochschulen und Krankenhäusern sowie in niedergelassenen Praxen auch Naturwissenschaftler die auf dem Gebiet der Endokrinologie und Diabetologie tätig sind. Gemeinsam wollen wir neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf diesem Gebiet fördern, aber auch dazu beitragen, dass diese in der alltäglichen Medizin für unsere Patienten umgesetzt werden.

Vorstand

  • Bild von Herrn Dr. med. Wiesner

    Herr Dr. med. Tobias Wiesner
    MVZ Stoffwechselmedizin Leipzig
    Prager Straße 34
    04317 Leipzig
    Vorsitzender

    0341 2718880
  • Bild von Frau Dr. med. Rothe

    PD Frau Dr. med. Ulrike Rothe
    TU Dresden – Medizinische Fakultät
    Fetscherstraße 74
    01307 Dresden
    Stellvertretende Vorsitzende

    0351 3177231
  • Bild von Herrn Dr. med. Krug

    ChA Herr Dr. med. Jürgen Krug
    Städtisches Klinikum – St. Georg
    Nikolai-Rumjanzew-Str. 100
    04207 Leipzig
    Schatzmeister & Sekretär

    0341 4231240
  • Bild von Herrn Dr. med. Rietzsch

    OA Herr Dr. med. Hannes Rietzsch
    Medizinische Klinik III – Uniklinikum
    Fetscherstraße 74
    01307 Dresden
    Beisitzer

    0351 12345677
  • Bild von Herrn Dr. med. Steindorf

    Herr Dr. med. Jörg Steindorf
    Schwerpunktpraxis Robert-Koch-Str. 32
    04435 Schkeuditz
    Beisitzer

    34204 62095
  • Bild von Frau Dr. med. Gericke

    Frau Dr. med. Gitta Gericke
    Schwerpunktpraxis
    Bürgerstraße 33
    09113 Chemnitz
    Beisitzer

    0371 2679890
  • Bild von Herrn Dr. med. Stelzner

    Herr Dr. med. Frank Stelzner
    Diabetologe/Kardiologe
    Bahnhofstraße 5b
    08115 Lichtentanne
    Beisitzer

    0375 4407948
  • Bild von Herrn Dr. med. Lindner

    OA Herr Dr. med. Uwe Lindner
    Klinik für Innere Medizin II
    Flemmingstraße 2
    09116 Chemnitz
    Beisitzer

    0371 33330821

Satzung

SATZUNG der Sächsischen Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien e.V.

§1 Name und Sitz

Die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien ist ein eingetragener Verein. Sie führt ihren Namen mit dem Zusatz "e.V.". Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Dresden.

§2 Zweck und Aufgaben

Die Gesellschaft stellt sich folgende Aufgaben und Ziele:

  • Förderung aller Aktivitäten der Prävention, Erfassung und Betreuung von Endokrinopathien, Stoffwechselkrankheiten und deren Diätetik.
  • Organisation von Fortbildungen und des kollegialen Kontaktes.
  • Förderung und Zusammenarbeit mit Laien- und Selbsthilfeorganisationen sowie den Vertretern des mittleren medizinischen Personals (z.B. Diabetesberater).
  • Förderung lokaler Forschungsprojekte.
  • Zusammenarbeit mit der Industrie.
  • Zusammenarbeit mit ärztlichen Standesorganisationen (Kammer und KV-Sachsen).
  • Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
  • Die Gesellschaft bedient sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der Mitglieder, des Vorstandes und Dritter.
  • Die Ämter innerhalb der Gesellschaft sind grundsätzlich Ehrenämter.

§3 Mitglieder

Mitglieder der Gesellschaft können Personen mit medizinischem oder naturwissenschaftlichem HS-Abschluss sein, von denen eine Förderung des Zweckes und der Aufgaben der Gesellschaft zu erwarten ist. Die Mitgliedschaft wird außer durch Beteiligung als Gründungsmitglied durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag erworben. Der Aufnahmeantrag ist durch den Vorstand zu bestätigen.

Die Mitgliedschaft erlischt mit:

  • dem freiwilligen Austritt
  • dem Tod des Mitgliedes
  • dem Ausschluss
  • dem Verlust der Geschäftsfähigkeit des Mitgliedes
  • der Auflösung der Gesellschaft.

Der Austritt kann schriftlich erklärt werden und wird wirksam für das Ende des ablaufenden Geschäftsjahres. Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen die Satzung oder die Interessen der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann binnen einer Frist von einem Monat die Entscheidung durch die Mitgliederversammlung angerufen werden.

Auf Vorschlag des Vorstandes können mit Votum der Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder der Gesellschaft ernannt werden.

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied kann an der Willensbildung der Gesellschaft durch Ausübung des Antrages-, Diskussion- und Stimmrechts in den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Jedes Mitglied besitzt das aktive und passive Wahlrecht innerhalb der Gesellschaft. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Ziele der Gesellschaft zu fördern. Die Mitglieder sind verpflichtet, einen von der Mitgliederversammlung der Gesellschaft bestimmten jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

§5 Organe

Die Organe der Gesellschaft sind:

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung.

§6 Der Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Aufgabenstellung.

Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem Schatzmeister
  3. dem Stellvertretenden Vorsitzenden
  4. 6 Vorstandsmitgliedern.

Der Vorsitzende und der Schatzmeister können die Gesellschaft allein vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt 2 Jahre. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder wird auf 4 Jahre festgesetzt. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandssitzungen sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand kann Beauftragte und Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgabenstellungen berufen.

§7 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Sächsischen Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge von Mitgliedern zur Änderung, Ergänzung oder Umstellung der Tagesordnung können schriftlich beim Vorstand vor Beginn der ordentlichen Mitgliederversammlung eingereicht werden. Während der Mitgliederversammlung eingebrachte Änderungsvorschläge zur Tagesordnung bedürften der Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Gesellschaft. Anträge auf Änderung des Statuts müssen in jedem Falle vom Beantrager (Vorstand oder Mitglieder der Gesellschaft) schriftlich vor Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern der Gesellschaft zur Kenntnis gegeben werden.

§8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende; bei seiner Verhinderung ein Vorstandsmitglied. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist unzulässig. Die Mitgliederversammlung beschließt über offene oder geheime Abstimmung. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben und in die Unterlagen des Vorstandes aufzunehmen ist.

§9 Finanzielles

Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und durch den Schatzmeister eingezogen. Nichtbezahlung des Beitrages nach zweimaliger Mahnung wird einer Austrittserklärung gleichgesetzt. Über die finanziellen Bewegungen und den aktuellen Kassenstand der Gesellschaft gibt der Schatzmeister jeweils anläßlich der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht, der durch die Mitglieder zu bestätigen ist. Bestellung und Bestätigung durch Wahl von 2 Revisoren zur Prüfung des Kassenberichtes.

§10 Fördernde Mitglieder

Alle Personen, private und öffentliche Vereinigungen, die die Ziele der Gesellschaft unterstützen, können zu fördernden Mitgliedern der Gesellschaft ernannt werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3/4 der erschienen Mitglieder. Bei Auflösung wird das Vermögen dem Fürsorgewerk der LÄK zugeleitet.

§11 Schlussbestimmungen

Die Satzung ist von der Gründungsversammlung am 14.06.1991 beschlossen worden und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Änderung der Satzung nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2005 eingetragen ins Vereinsregister 9.11.05 Dresden

Leipzig, den 20.11.05 Der Vorstand

gez. Dr. Drynda
gez. Prof. Lohmann

gez. Dr. Rothe
gez. Dr. Gericke
gez. Dr. Weck
gez. Dr. Verlohren
gez. Dr. Donaubauer
gez. Dr. Felsing
gez. Prof. Bauch

Beitritt

Sie möchten Mitglied bei der SGSE werden? Dann senden Sie uns bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an info@sgse.de.

Wir senden Ihnen weitere Informationen und das endgültige Antragsformular per E-Mail bzw. Post zu.

Veranstaltungen

Kontakt

Sächsische Gesellschaft für
Stoffwechselkrankheiten und
Endokrinopathien e.V.

Prager Straße 34
04317 Leipzig

Tel. 0341 2718880
info@sgse.de